Häufig gestellte Fragen und Antworten

Bietet puck Energy auch Direktverrechnung an?

puck Energy bietet Hausverwaltern einen umfassenden Service an. Unsere Dienstleistungspalette umfasst auch den Service der Direktverrechnung. Das bedeutet für Hausverwaltungen, dass alle Aufgaben, welche mit der Abrechnung an die Bewohner verbunden sind, durch puck Energy GmbH erledigt werden. Neben der Erstellung der gesetzeskonformen Heizkostenabrechnung, übernehmen wir auch das Rechnungs-, Mahn- und Klagwesen, sowie die direkte Kommunikation mit den Bewohnern alle Energiebelange betreffend.

Warum werden Messgeräte in meiner Wohnung installiert?

Die Installation von Messgeräten für Heizung, Kühlung und Wasser ermöglicht eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Betriebskosten. Dies fördert ein gerechtes Kostenverteilungssystem und motiviert zu einem bewussteren Umgang mit Energie und Wasser. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG).

Wie funktioniert die Ablesung der Messgeräte?

puck Energy verwendet fernauslesbare Messgeräte. Das bedeutet, dass die Abelsung voll-elektronisch erfolgt und kein Betreten Ihrer Wohnung notwendig ist.

Wie kann ich meine Verbrauchsdaten einsehen?

Nach der Ablesung werden Ihre Verbrauchsdaten verarbeitet und in der jährlichen Heiz- und Betriebskostenabrechnung dargestellt. Zusätzlich bieten wir unterjährige Verbrauchsinformationen (UVI) an, die Ihnen helfen, Ihren Energieverbrauch besser zu überwachen und gegebenenfalls anzupassen.

Was sind unterjährige Verbrauchsinformationen (uVI)

Unterjährige Verbrauchsinformationen sind regelmäßige Mitteilungen über Ihren aktuellen Energieverbrauch innerhalb des Abrechnungszeitraums. Sie dienen dazu, Ihnen einen Überblick über Ihren Verbrauch zu geben und ermöglichen es, frühzeitig auf Veränderungen zu reagieren. Der Gesetzgeber sieht eine monatliche Auswertung vor.

An wen kann ich mich bei Fragen zur Abrechnung wenden

Bei Fragen zu Ihrer Abrechnung ist in erster Linie Ihre Hausverwaltung oder Ihr Vermieter der richtige Ansprechpartner. Für technische Fragen zu den Messgeräten oder zur Ablesung stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich hierzu an unseren Kundensupport unter info@puck-energy.io

Wie kann ich meinen Energieverbrauch reduzieren?

Ein bewusster Umgang mit Heizung und Wasser kann den Verbrauch senken. Dazu zählen das Vermeiden von Dauerlüften, das Absenken der Raumtemperatur bei Abwesenheit und der sparsame Einsatz von Warmwasser. Gerne stellen wir Ihnen weitere Energiespartipps zur Verfügung.

Für weitere Informationen oder individuelle Beratung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Was muss eine korrekte Heizkostenabrechnung enthalten?

In Österreich regelt das Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetz (HeizKG) die verbrauchsabhängige Abrechnung von Heiz-, Warmwasser- und Kältekosten in Gebäuden mit mindestens vier Nutzungseinheiten, die über eine gemeinsame Wärme- oder Kälteversorgungsanlage verfügen. Eine gesetzeskonforme Heizkostenabrechnung muss folgende Komponenten enthalten:

  1. Abrechnungszeitraum: Der Zeitraum, für den die Abrechnung gilt, muss klar definiert sein und in der Regel zwölf Monate umfassen. Bei neu ausgestatteten Gebäude kann der erste Abrechnungszeitraum auf bis zu 18 Moante gestreckt werden.
  2. Gesamtkostenaufstellung: Detaillierte Darstellung aller angefallenen Kosten für Heizung, Warmwasser und gegebenenfalls Kälteversorgung, einschließlich Energiekosten, Betriebskosten der Anlage sowie Kosten für Wartung und Ablesung.
  3. Verteilungsschlüssel: Angabe des angewendeten Schlüssels zur Aufteilung der Gesamtkosten auf die einzelnen Nutzer. Das HeizKG schreibt vor, dass ein überwiegender Teil der Kosten verbrauchsabhängig abzurechnen ist, während der Rest nach einem festgelegten Maßstab, wie der beheizbaren Nutzfläche, verteilt wird.
  4. Individueller Verbrauch: Auflistung des tatsächlichen Verbrauchs jedes Nutzers, ermittelt durch geeignete Messvorrichtungen wie Wärmemengenzähler oder Heizkostenverteiler.
  5. Anteilige Kosten: Berechnung der auf den einzelnen Nutzer entfallenden Kosten basierend auf seinem individuellen Verbrauch und dem festgelegten Verteilungsschlüssel.
  6. Information über Messgeräte: Angaben zu Art, Standort und Ablesedatum der installierten Messgeräte, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.
  7. Hinweise auf Rechtsgrundlagen: Verweis auf das HeizKG als Grundlage der Abrechnung sowie Informationen über Rechte und Pflichten der Abnehmer, beispielsweise hinsichtlich Einsichtnahme in Abrechnungsunterlagen oder Fristen für Einwendungen.

Die Einhaltung dieser Komponenten stellt sicher, dass die Heizkostenabrechnung den gesetzlichen Anforderungen in Österreich entspricht und sowohl für Abgeber als auch Abnehmer transparent und nachvollziehbar ist.

Was ist ein Wärmeabgeber?

Ein Wärmeabgeber ist eine natürliche oder juristische Person, die eine gemeinsame Wärmeversorgungsanlage im eigenen Namen betreibt und Wärme unmittelbar an die Wärmeabnehmer weitergibt oder Wärme vom Erzeuger übernimmt und im eigenen Namen an die Wärmeabnehmer weitergibt.

In Österreich regelt das Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG) die verbrauchsabhängige Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten in Gebäuden mit mindestens vier Nutzungseinheiten, die durch eine gemeinsame Wärmeversorgungsanlage beheizt und mit Warmwasser versorgt werden.

Der Wärmeabgeber ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Erfassung und Abrechnung des Wärmeverbrauchs der einzelnen Nutzer. Dazu gehört die Installation geeigneter Messeinrichtungen, die regelmäßige Ablesung der Verbrauchsdaten und die Erstellung der jährlichen Abrechnung.

Was ist ein Wärmeabnehmer?

Ein Wärmeabnehmer ist eine natürliche oder juristische Person, die Wärme von einem Wärmeabgeber empfängt.

Der Wärmeabnehmer ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Nutzung der gelieferten Wärme und die fristgerechte Zahlung der entsprechenden Kosten. puck Energy schreibt die Kosten monatlich durch eine sogenannte Akontorechnung vor. Diese Vorschreibung bildet den zu erwartenden Energieverbrauch der einzelnen Medien, die sonstgen Kosten des Betriebs sowie die anteiligen Dienstleistungskosten, ab.

Was fällt unter Sonstige Kosten des Betriebs?

Gemäß dem Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG) in Österreich umfassen die sonstigen Kosten des Betriebs alle übrigen Betriebskosten, die nicht unter die Energiekosten fallen. Dazu zählen insbesondere:

  • Kosten für die Betreuung und Wartung der Wärmeversorgungsanlage: Hierzu gehören Ausgaben für die regelmäßige Inspektion, Instandhaltung und Reparatur der Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen. Auch der Ersatz von Verschleißteilen fällt unter diese Kategorie.
  • Kosten für Messvorrichtungen: Je nach Wärmeversorgungseinrichtung ist es teilweise möglich die Anschaffung, Installation und Wartung von Geräten zur Erfassung des individuellen Wärme- und Warmwasserverbrauchs ebenfalls als sonstige Betriebskosten zu berücksichtigen.
  • Kosten der Abrechnung: Hierunter fallen die Ausgaben für die Erstellung und Zustellung der jährlichen Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung an die Wärmeabnehmer.

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Wir beraten bei der
Planung einer effizienten Messung des Verbrauchs

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