puck Energy bietet Hausverwaltern einen umfassenden Service an. Unsere Dienstleistungspalette umfasst auch den Service der Direktverrechnung. Das bedeutet für Hausverwaltungen, dass alle Aufgaben, welche mit der Abrechnung an die Bewohner verbunden sind, durch puck Energy GmbH erledigt werden. Neben der Erstellung der gesetzeskonformen Heizkostenabrechnung, übernehmen wir auch das Rechnungs-, Mahn- und Klagwesen, sowie die direkte Kommunikation mit den Bewohnern alle Energiebelange betreffend.
Die Installation von Messgeräten für Heizung, Kühlung und Wasser ermöglicht eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Betriebskosten. Dies fördert ein gerechtes Kostenverteilungssystem und motiviert zu einem bewussteren Umgang mit Energie und Wasser. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG).
puck Energy verwendet fernauslesbare Messgeräte. Das bedeutet, dass die Abelsung voll-elektronisch erfolgt und kein Betreten Ihrer Wohnung notwendig ist.
Nach der Ablesung werden Ihre Verbrauchsdaten verarbeitet und in der jährlichen Heiz- und Betriebskostenabrechnung dargestellt. Zusätzlich bieten wir unterjährige Verbrauchsinformationen (UVI) an, die Ihnen helfen, Ihren Energieverbrauch besser zu überwachen und gegebenenfalls anzupassen.
Unterjährige Verbrauchsinformationen sind regelmäßige Mitteilungen über Ihren aktuellen Energieverbrauch innerhalb des Abrechnungszeitraums. Sie dienen dazu, Ihnen einen Überblick über Ihren Verbrauch zu geben und ermöglichen es, frühzeitig auf Veränderungen zu reagieren. Der Gesetzgeber sieht eine monatliche Auswertung vor.
Bei Fragen zu Ihrer Abrechnung ist in erster Linie Ihre Hausverwaltung oder Ihr Vermieter der richtige Ansprechpartner. Für technische Fragen zu den Messgeräten oder zur Ablesung stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich hierzu an unseren Kundensupport unter info@puck-energy.io
Ein bewusster Umgang mit Heizung und Wasser kann den Verbrauch senken. Dazu zählen das Vermeiden von Dauerlüften, das Absenken der Raumtemperatur bei Abwesenheit und der sparsame Einsatz von Warmwasser. Gerne stellen wir Ihnen weitere Energiespartipps zur Verfügung.
Für weitere Informationen oder individuelle Beratung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
In Österreich regelt das Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetz (HeizKG) die verbrauchsabhängige Abrechnung von Heiz-, Warmwasser- und Kältekosten in Gebäuden mit mindestens vier Nutzungseinheiten, die über eine gemeinsame Wärme- oder Kälteversorgungsanlage verfügen. Eine gesetzeskonforme Heizkostenabrechnung muss folgende Komponenten enthalten:
Die Einhaltung dieser Komponenten stellt sicher, dass die Heizkostenabrechnung den gesetzlichen Anforderungen in Österreich entspricht und sowohl für Abgeber als auch Abnehmer transparent und nachvollziehbar ist.
Ein Wärmeabgeber ist eine natürliche oder juristische Person, die eine gemeinsame Wärmeversorgungsanlage im eigenen Namen betreibt und Wärme unmittelbar an die Wärmeabnehmer weitergibt oder Wärme vom Erzeuger übernimmt und im eigenen Namen an die Wärmeabnehmer weitergibt.
In Österreich regelt das Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG) die verbrauchsabhängige Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten in Gebäuden mit mindestens vier Nutzungseinheiten, die durch eine gemeinsame Wärmeversorgungsanlage beheizt und mit Warmwasser versorgt werden.
Der Wärmeabgeber ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Erfassung und Abrechnung des Wärmeverbrauchs der einzelnen Nutzer. Dazu gehört die Installation geeigneter Messeinrichtungen, die regelmäßige Ablesung der Verbrauchsdaten und die Erstellung der jährlichen Abrechnung.
Ein Wärmeabnehmer ist eine natürliche oder juristische Person, die Wärme von einem Wärmeabgeber empfängt.
Der Wärmeabnehmer ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Nutzung der gelieferten Wärme und die fristgerechte Zahlung der entsprechenden Kosten. puck Energy schreibt die Kosten monatlich durch eine sogenannte Akontorechnung vor. Diese Vorschreibung bildet den zu erwartenden Energieverbrauch der einzelnen Medien, die sonstgen Kosten des Betriebs sowie die anteiligen Dienstleistungskosten, ab.
Gemäß dem Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG) in Österreich umfassen die sonstigen Kosten des Betriebs alle übrigen Betriebskosten, die nicht unter die Energiekosten fallen. Dazu zählen insbesondere:
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Mehr Infos und eine gezielte Beratung bekommen sie bei uns in einem persönlichen Gespräch.